Wichtige Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerk am 1. August
Der Gemeinderat Erlinsbach möchte Sie daran erinnern, am Nationalfeiertag beim Umgang mit Feuerwerkskörpern besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu handeln. Um die Sicherheit aller sowie den Schutz der Umwelt zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgende wichtige Regeln zu beachten:
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Feuerwerk darf keinesfalls in der Nähe von Gebäuden, Wäldern oder Menschenansammlungen abgebrannt werden. Halten Sie stets einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein, um Gefahren durch Funkenflug oder unkontrollierte Brände zu vermeiden.
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Bei grosser Trockenheit ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Wäldern, trockenen Wiesen und Feldern verboten.
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Nach dem Abbrennen des Feuerwerks sind Sie ausdrücklich verpflichtet, den gesamten entstandenen Abfall vollständig und sorgfältig aufzuräumen und keine Reste oder Überreste zurückzulassen. Bitte entsorgen Sie den Abfall fachgerecht.
Mit Ihrem verantwortungsbewussten Verhalten leisten Sie einen wichtigen Beitrag für ein sicheres, sauberes und friedliches Fest.
Der Gemeinderat Erlinsbach bedankt sich für Ihre Mithilfe und wünscht Ihnen eine schöne 1.-August-Feier.