Neubewertung sämtlicher Liegenschaften
Bekanntlich ist per 1. Januar 2025 im Kanton Aargau eine umfassende Neuschätzung aller Liegenschaften in Kraft getreten. Diese basiert auf einem neuen Bewertungsmodell, welches die bisherigen Wertgrundlagen ersetzt. Die letzte allgemeine Neuschätzung wurde im Jahr 1998 durchgeführt.
Der Kanton Aargau setzt nun ein modernes Bewertungsverfahren mit aktuellen Vergleichsdaten ein. Dabei werden sowohl die Vermögenssteuerwerte als auch der Eigenmietwert neu festgelegt. Für selbstgenutztes Wohneigentum beträgt der Eigenmietwert 62 Prozent der Marktmiete. Der jüngste Volksentscheid zur Abschaffung des Eigenmietwerts wird frühestens per 1. Januar 2028 wirksam.
Der Versand der neuen Schätzungswerte erfolgt in den kommenden Tagen an alle Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer. Bitte prüfen Sie die Neueröffnung der Schätzungswerte sorgfältig. Sollten Sie mit der Bewertung nicht einverstanden sein, können Sie das vorgesehene Rechtsmittel ergreifen. An welche Stelle und in welcher Form die Einsprache zu richten ist, entnehmen Sie bitte den zugestellten Unterlagen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/anb25.
Für Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung: Telefon 062 857 40 27 oder
E-Mail steuern@erlinsbach-ag.ch.