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Kontrolle von Feuerungsanlagen – Neue Weisungen ab 2026

Der Kanton Aargau führt per 1. Januar 2026 eine neue Weisung zur Kontrolle von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen ein. Ziel ist eine einheitliche und zeitgemässe Grundlage für den Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV).

Der zentrale Punkt der neuen Weisung ist die Einführung einer periodischen Messpflicht für Holz-Zentralheizungen mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 kW – alle vier Jahre.

Bei der Inbetriebnahme von Neuanlagen ist künftig eine Abnahmemessung erforderlich. Diese umfasst neben der CO-Messung auch eine Feststoffmessung (Staub) und ist durch eine qualifizierte Fachperson vorzunehmen.

Nicht betroffen sind Einzelraumfeuerungen wie Cheminéeöfen. Für sie gilt weiterhin die zweijährige visuelle Kontrolle, Messungen erfolgen nur im Klagefall.

Die Messungen können durch die APT Kaminfeger AG oder durch qualifizierte Fachpersonen erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Weisung zur Kontrolle von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen in den Gemeinden des Kantons Aargau

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