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Sonderregelung Arbeitszeiten auf Baustellen aufgrund hoher Temperaturen

Gestützt auf § 13 Abs. 2 und 3 der Polizeiverordnung passt der Gemeinderat Erlinsbach AG aufgrund der anhaltend hohen Temperaturen die zulässigen Arbeitszeiten für Baustellen vorübergehend an.

Die Sonderregelung tritt am 23. Juni 2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf:

  • Lärmverursachende Bauarbeiten sowie der Betrieb lärmintensiver Maschinen und Geräte dürfen an Werktagen bereits ab 06:00 Uhr aufgenommen werden.
     
  • Die Mittagsruhe wird auf 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr verkürzt.
     
  • Bauarbeiten dürfen entsprechend ab 12:30 Uhr wieder fortgesetzt werden.

Die Baustellenbetreiber werden ersucht, die Lärmemissionen auf das unvermeidbare Mass zu beschränken. Diese Ausnahmebewilligung gilt für sämtliche Baustellen auf dem Gemeindegebiet von Erlinsbach AG und bleibt bis zu ihrem Widerruf durch den Gemeinderat in Kraft.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis.

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