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Abmeldung

Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohnerkontrolle.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir: 

  • Schriftenempfangsschein (Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
  • Meldebestätigung für Hauptwohnsitz
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)

Sie erhalten nach erfolgter Abmeldung Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir: 

  • Ausländerausweis
  • Pass

Sie erhalten einen Wegzugsstempel in Ihren Ausländerausweis für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz.

Definitive Abmeldung ins Ausland/ Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung

Bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung nehmen sie vorgängig mit der Abteilung Gemeindebüro und dem Gemeindesteueramt Kontakt auf.

Zuständige Abteilung