Abmeldung
Zuständiger Verwaltungsbereich: Einwohnerkontrolle.
Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:
- Schriftenempfangsschein (Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
- Meldebestätigung für Hauptwohnsitz
- Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
Sie erhalten nach erfolgter Abmeldung Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
- Ausländerausweis
- Pass
Sie erhalten einen Wegzugsstempel in Ihren Ausländerausweis für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort in der Schweiz.
Definitive Abmeldung ins Ausland/ Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
Bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung nehmen sie vorgängig mit der Abteilung Gemeindebüro und dem Gemeindesteueramt Kontakt auf.