Navigieren in Erlinsbach

Schweizer Pass und Identitätskarte

Pass 22

Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 22 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum Aargau) zu beantragen (via Internet oder telefonisch):

via Internet: www.schweizerpass.ch → «Pass 22 und/oder Identitätskarte beantragen»
telefonisch: Tel. 062 835 19 28

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter Ausweiszentrum Aargau 
und www.schweizerpass.ch.
Bei Fragen zum Pass 22 können Sie sich direkt an das Ausweiszentrum Aargau wenden:
Tel. 062 835 19 28.  

Informationen zum Pass 22 finden Sie auch auf folgendem Merkblatt:
Merkblatt Ausweiszentrum Aargau [pdf, 233 KB]


Pass 10

Der Pass 10 behaltet bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Öffnungszeiten/Kontakt Ausweiszentrum Aargau

Das Ausweiszentrum Aargau befindet sich an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln optimal erreichbar. Es stehen einige wenige Parkplätze zur Verfügung. Das Ausweiszentrum Aargau ist rollstuhlgängig eingerichtet.

Das Ausweiszentrum Aargau ist wie folgt geöffnet:

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

ganzes
Jahr

08.00 – 12.00 Uhr

13.00 – 19.00 Uhr

08.00 – 12.00 Uhr

13.00 – 16.00 Uhr

08.00 – 12.00 Uhr

13.00 – 17.00 Uhr

08.00 – 12.00 Uhr

13.00 – 16.00 Uhr

08.00 – 16.00 Uhr

 

Ausstellung einer Identitätskarte

Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Gemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden. Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter des Gemeindebüros, damit ein Antragsformular ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann.

Dazu bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Identitätsnachweis
  • Ein aktuelles Passfoto (ab Geburt), nicht älter als 6 Monate; siehe Richtlinien [pdf, 2.6 MB]
  • Falls vorhanden, alte Identitätskarte oder Verlustanzeige der Kantonspolizei

Die Gebühren sind am Schalter des Gemeindebüros zu bezahlen (bar, Maestro oder Postcard).

Vorgehen bei Verlust eines Ausweises 

Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Kantonspolizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. Mit der Original Verlustmeldung kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Ausweis beantragt werden.

Wenn der Ausweis während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland abhanden gekommen und für die Rückreise in die Schweiz kein Ersatzausweis ausgestellt worden ist, muss der Verlust nach der Rückkehr in die Schweiz zusätzlich einer schweizerischen Kantonspolizeistelle gemeldet werden.

Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde abgegeben werden.

Provisorischer Pass

Wenn die Zeit zur Beantragung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. Die maximale Gültigkeit für einen provisorischen Pass beträgt 12 Monate. Gestützt auf diesen Antrag erstellt das Ausweiszentrum Aargau in kurzer Frist einen provisorischen Pass, welcher dort persönlich abgeholt werden muss.

In ganz dringenden Fällen kann auf dem Flughafen ein provisorischer Pass beantragt werden. Für die Beantragung eines provisorischen Passes sind die gleichen Unterlagen mitzubringen wie für den ordentlichen Pass.
 
Der provisorische Pass ist sofort nach Beendigung der Reise der ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum Aargau/Notpassstelle) oder dem Gemeindebüro abzugeben.

Gebühren Preis
Provisorischer Pass für Erwachsene Fr. 100.00
Provisorischer Pass für Kinder und Jugendliche Fr. 100.00

 

Unterschied Pass 03, Pass 06, Pass 10

Der Pass 03 wurde am 01.01.2003 eingeführt. Er löste den Pass 85 ab, der nicht mehr den internationalen Standards entsprach. Im Pass 03 wurden eine ganze Reihe von Sicherheitsmerkmalen eingebaut, die noch heute höchsten Anforderungen genügen. Der Pass 03 kann von einem optischen Lesegerät maschinell gelesen werden. Er wird von den USA zur visumsfreien Reise in und durch das Land akzeptiert sofern er vor dem 25.10.2006 ausgestellt wurde.

Der Pass 06 wurde am 04.09.2006 eingeführt. Ein international anerkanntes Symbol für elektronisch lesbare Daten kennzeichnet ihn. In der Einband-Vorderseite ist ein hauchdünner Chip mit Antenne untergebracht, dies erfordert auch einen entsprechend sorgfältigen Umgang mit dem Pass. Auf dem Chip sind die Daten gespeichert, die im Pass auch aufgedruckt sind. Dazu gehört auch ein Passfoto in digitaler Form. Diese Daten können von Lesegeräten aus kurzer Distanz gelesen werden. Der Pass 06 wird von den USA zur visumsfreien Reise in und durch das Land akzeptiert.

Der Pass 10 wurde am 01.03.2010 eingeführt und ersetzt die Pässe 03 und 06, infolge der def. Einführung der biometrischen Pässe. Er unterscheidet sich vom Pass 06 insofern, dass elektronische Fingerabdrücke gespeichert werden.

Der Pass 22 wurde am 31. Oktober 2022 eingeführt. Die neue Passserie entspricht den neusten Standards für Identitätsdokumente und enthält einzigartige Designelemente, die von der Schweizer Landschaft inspiriert sind.

Reise in und durch die USA

Die Vereinigten Staaten verlangen für eine visumsfreie Reise in und durch die USA elektronisch gespeicherte biometrische Daten.

Die Seite mit dem Titel „Reise in und durch die USA: Was braucht es?" (USA Visum) [pdf, 26 KB] gibt Ihnen einen raschen Überblick darüber, wann und mit welchem Modell des Schweizer Passes Sie für eine Reise in oder durch die USA ein Visum benötigen und wann nicht.

Zuständige Abteilung