Steuern - Termine
Februar
- Die Steuererklärungsformulare werden verschickt.
- Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Alle Zahlungen bis und mit 31. Oktober erhalten einen Vergütungszins von 0.25 % (Jahr 2026).
- Sie erhalten die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Sie haben diese bis 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.
März
Unselbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige haben ihre Steuererklärung bis 31. März des aktuellen Jahres einzureichen.
Juni
Selbstständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft haben ihre Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.
Laufend
Sie erhalten die Veranlagung und die definitive Steuerrechnung des Veranlagungsjahres (Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer). Allfällige Nachzahlungen sind gemäss der Rechnungsstellung (üblicherweise 60 Tage) zu begleichen.
Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres.
Bei der provisorischen Steuerrechnung des aktuellen Jahres werden allfällige Anpassungen vorgenommen.
Dienstleistung
Mail Steueramt: sta@erlinsbach.ch