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Steuern, Einsprache

Die schriftliche Einsprache ist innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung per Briefpost an die Steuerkommission zu richten. Details über das Vorgehen entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Steuerveranlagung. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

Dienstleistung

Mail Steueramt: sta@erlinsbach.ch

Zuständige Abteilung