Zahlungsschwierigkeiten Steuern: Stundungs- und Ratengesuche
Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss enthalten:
- Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen
- Allfällige Belege, die das Gesuch stützen wie Schuldenaufstellung, Kopie Miet- oder Leasingverträge, Lohnabrechnung usf.
Das Gesuch muss zudem eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Die Gemeinde Erlinsbach ist Mitglied bei der Budget- und Schuldenberatung Aargau Solothurn.
Dienstleistung
Stundungsgesuch: Klicken Sie "hier" [pdf, 114 KB]
Mail Abteilung Finanzen: fiv@erlinsbach.ch