Einbürgerung: erleichterte
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:
- Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgende Fristen.
- 5 Jahre total in der Schweiz
- Seit 3 Jahren verheiratet
- Seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.
Dienstleistung
Informationen des Bundesamtes auf www.ch.ch
Mail Gemeindeverwaltung: gemeinde@erlinsbach.ch